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Kosten durch Abschaffung des Pflegeregresses dürfen nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden

19. Oktober 2017

Kosten durch Abschaffung des Pflegeregresses dürfen nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden

SPÖ OÖ fordert Gegenfinanzierung durch Erbschaftssteuer
„Die Abschaffung des Pflegeregresses ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und verhindert eine Quasi-Enteignung im Falle einer Pflegebedürftigkeit“, verteidigt die Vorsitzende der SPÖ Oberösterreich, Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer, den Beschluss im Nationalrat.

„Die Sozialdemokratie hat zur Abschaffung ein konkretes Gegenfinanzierungsmodell durch die Einführung einer Erbschaftssteuer ab 1 Million Euro eingebracht, das bislang abgelehnt wurde. Ich fordere deshalb klare Vorschläge für eine Gegenfinanzierung durch den Bund von ÖVP und FPÖ ein“, sieht Gerstorfer hier klar die Verantwortung bei diesen Parteien. „Wir stehen nach wie vor zu unserem Modell der Einführung einer zweckgebundenen Erbschaftssteuer, die die zusätzlichen Kosten ausgleichen würde.“

Dass die Gemeinden jetzt in die Pflicht genommen werden sollen, ist für Gerstorfer ausgeschlossen. „Die Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen, halte ich für einen nicht tragbaren Vorschlag. Ich orte hinter dieser Aktion, die GemeindevertreterInnen zu Recht verunsichert, einen ersten Versuch, über kurz oder lang den Beschluss zur Abschaffung des Pflegeregresses wieder abzuschaffen. Das werden wir im Sinne der Betroffenen nicht zulassen. Niemand darf Angst davor haben, pflegebedürftig zu werden. Ich sehe hier ganz eindeutig auch Finanzreferent Thomas Stelzer in der Pflicht, durch entsprechende Verhandlungen im Bund, die Last von den Gemeinden zu nehmen oder dem Gegenfinanzierungsvorschlag mit der Erbschaftssteuer zuzustimmen.“

 

 

 

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