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Investitionsprämien für Gemeinden -175 Millionen Euro bringen 8.500 Jobs

29. März 2017

Investitionsprämien für Gemeinden -175 Millionen Euro bringen 8.500 Jobs

175 Millionen Euro für kommunale Bauinvestitionen für die Jahre 2017/2018, die gut 750 Millionen Euro an weiteren Investitionen auslösen und 8.500 neue Arbeitsplätze bringen – das sind die Eckpunkte des am 28. März 2017 im Ministerrat beschlossenen Kommunalinvestitionsgesetzes.

SPÖ-Vorsitzender, Bundeskanzler Christian Kern betont regelmäßig die Bedeutung öffentlicher Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze. Die neueste Initiative dazu sind die Investitionsprämien für Gemeinden.

Auf SPÖ-Initiative werden:

Am 21. März 2017 lud Bundeskanzler Christian Kern Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu einem Gespräch ein. | Fotos: BKA/Andy Wenzel

Die Fördermittel werden rasch ausgezahlt, damit möglichst noch 2017 zusätzliche Investitionen ausgelöst werden. Für SPÖ-Vorsitzenden, Bundeskanzler Christian Kern ist dies „ein weiterer wichtiger Schritt, Investitionen und Kaufkraft zu stärken. Ein großer Teil dieser Investitionen kommt Klein- und Mittelunternehmen aus der Region zugute, und wir wissen: Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft“.

 

Welche Gemeinden gefördert werden:
Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte ausschöpfen kann. Große Gemeinden werden gegenüber kleinen nicht bevorzugt. Beispiele zur Orientierung:

Höhe der Förderungen:
Investiert eine Gemeinde in ein neues Projekt, werden 25 Prozent der Investition gefördert. Jede Gemeinde kann mehrere Projekte einreichen.

Welche Projekte gefördert werden:
Es profitieren alle Gemeinden, die zusätzliche Investitionen tätigen. Gefördert werden also Projekte, die nach dem 31.12.2016 budgetiert wurden und Projekte, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde.

Förderwürdige Bauprojekte:

Wie Gemeinden an die Förderungen kommen:
Anträge können zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden. Die Einhaltung der Förderkriterien wird durch den/die BürgermeisterIn bestätigt. Das Finanzministerium zahlt dann sofort aus, sodass möglichst 2017 noch Investitionen ausgelöst werden. Abgerechnet wird nach Durchführung. Die technischen Details der Abwicklung (notwendige Unterlagen usw.) werden nun mit Städte- und Gemeindebund erarbeitet. Ziel: Die Antragstellung soll im Sinne der Gemeinden möglichst einfach und unbürokratisch sein.

Fördersummen pro Bundesland (vor Abzug der Abwicklungskosten):

Anzahl Gemeinden Fördersumme pro Bundesland (in Mio. €)
Burgenland 171 5,5
Kärnten 132 11,2
Niederösterreich 573 31,6
Oberösterreich 442 28,4
Salzburg 119 10,8
Steiermark 287 24,3
Tirol 279 14,3
Vorarlberg 96 7,5
Wien 1 41,3
Summe 2.100 175,0

 

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