Investitionsprämien für Gemeinden -175 Millionen Euro bringen 8.500 Jobs
175 Millionen Euro für kommunale Bauinvestitionen für die Jahre 2017/2018, die gut 750 Millionen Euro an weiteren Investitionen auslösen und 8.500 neue Arbeitsplätze bringen – das sind die Eckpunkte des am 28. März 2017 im Ministerrat beschlossenen Kommunalinvestitionsgesetzes.
SPÖ-Vorsitzender, Bundeskanzler Christian Kern betont regelmäßig die Bedeutung öffentlicher Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze. Die neueste Initiative dazu sind die Investitionsprämien für Gemeinden.
Auf SPÖ-Initiative werden:
- alle Gemeinden – es gibt keine Bevorzugung der großen gegenüber den kleinen
- auf einfache, unbürokratische Art
- dazu angeregt, aktiv zu werden und zu investieren,
- und mit Aufträgen, die in der Region bleiben, Jobs zu schaffen.
Die Fördermittel werden rasch ausgezahlt, damit möglichst noch 2017 zusätzliche Investitionen ausgelöst werden. Für SPÖ-Vorsitzenden, Bundeskanzler Christian Kern ist dies „ein weiterer wichtiger Schritt, Investitionen und Kaufkraft zu stärken. Ein großer Teil dieser Investitionen kommt Klein- und Mittelunternehmen aus der Region zugute, und wir wissen: Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft“.
Welche Gemeinden gefördert werden:
Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte ausschöpfen kann. Große Gemeinden werden gegenüber kleinen nicht bevorzugt. Beispiele zur Orientierung:
- durchschnittliche Gemeinde mit 1.500 EW –> rund 28.000 Euro (vor Abzug der Abwicklungskosten)
- durchschnittliche Stadt mit 15.000 EW –> rund 290.000 Euro (vor Abzug der Abwicklungskosten)
Höhe der Förderungen:
Investiert eine Gemeinde in ein neues Projekt, werden 25 Prozent der Investition gefördert. Jede Gemeinde kann mehrere Projekte einreichen.
Welche Projekte gefördert werden:
Es profitieren alle Gemeinden, die zusätzliche Investitionen tätigen. Gefördert werden also Projekte, die nach dem 31.12.2016 budgetiert wurden und Projekte, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde.
Förderwürdige Bauprojekte:
- Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen für die SeniorInnenbetreuung und Betreuung von behinderten Personen
- zum Abbau von baulichen Barrieren (Abbau von Barrieren in Gebäuden sowie deren barrierefreier Zugang)
- Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im Eigentum der Gemeinde
- in den öffentlichen Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen)
- zur Schaffung von öffentlichem Wohnraum (sozialer Wohnbau, Flüchtlingsunterkünfte)
- Sanierung (insbesondere auch thermische Sanierung) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde
- in Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung
- Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen
Wie Gemeinden an die Förderungen kommen:
Anträge können zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden. Die Einhaltung der Förderkriterien wird durch den/die BürgermeisterIn bestätigt. Das Finanzministerium zahlt dann sofort aus, sodass möglichst 2017 noch Investitionen ausgelöst werden. Abgerechnet wird nach Durchführung. Die technischen Details der Abwicklung (notwendige Unterlagen usw.) werden nun mit Städte- und Gemeindebund erarbeitet. Ziel: Die Antragstellung soll im Sinne der Gemeinden möglichst einfach und unbürokratisch sein.
Fördersummen pro Bundesland (vor Abzug der Abwicklungskosten):
Anzahl Gemeinden | Fördersumme pro Bundesland (in Mio. €) | |
Burgenland | 171 | 5,5 |
Kärnten | 132 | 11,2 |
Niederösterreich | 573 | 31,6 |
Oberösterreich | 442 | 28,4 |
Salzburg | 119 | 10,8 |
Steiermark | 287 | 24,3 |
Tirol | 279 | 14,3 |
Vorarlberg | 96 | 7,5 |
Wien | 1 | 41,3 |
Summe | 2.100 | 175,0 |