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Zweitwohnsitzabgabe kommt in Oberösterreich: SPÖ-Antrag ist Basis für Hiegelsberger-Entwurf

23. März 2017

Zweitwohnsitzabgabe kommt in Oberösterreich: SPÖ-Antrag ist Basis für Hiegelsberger-Entwurf

Der starke Druck von Gemeinden und Sozialdemokratie hat offenbar Wirkung gezeigt: In der heutigen Unterausschusssitzung „Zweitwohnsitzabgabe“ sicherte Landesrat Hiegelsberger zu, dass von seiner Abteilung ein Gesetzesentwurf auf Basis der im SPÖ-Antrag genannten Tarife erstellt wird.

Beschlossen soll die Zweitwohnsitzabgabe dann im Zuge der aktuellen Tourismusnovelle. Erfreut zeigt sich davon SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor: „Mit der freiwilligen Zweitwohnsitzabgabe erhalten die Gemeinden ein gutes Stück mehr Eigenständigkeit. Diese Selbstbestimmung ist wichtig und notwendig, damit sie ihre Leistungen erhalten können. Das gelingt eben nur, wenn die Lasten auf alle Schultern gerecht verteilt werden!“

Natürlich müssen die Details der Gesetzesnovelle noch beraten werden, um sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Auch die Abwicklung und Administrierung muss möglichst effizient gestaltet werden. Und nicht zuletzt wird auch der Kreis der gewollten Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe noch diskutiert werden. Der Grundkonsens für die Abgabe zugunsten der Gemeinden steht aber außer Streit. Klar ist auch, dass jede Gemeinde selbst bestimmen soll, ob eine Abgabe eingehoben wird oder nicht. Bis Ende April 2017 wird nun ein gesetzlicher Fachentwurf erarbeitet.

Die im SPÖ-Gesetzesantrag vom Juli 2016 genannten Tarifhöhen sind aus dem Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz übernommen und betragen pro Wohnung gestaffelt zwischen € 11,8/Monat (bis 30m²) und € 64,80 (über 90 m²). Ausnahmen für Studierende und Pendler sind vorgesehen. Die Tarifhöhen im SPÖ-Antrag stellen laut Auskunft von Landesrat Hiegelsberger auch die Basis für seinen Entwurf dar.

 

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