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SPÖ warnt: Strugls neues Tourismusgesetz droht freiwillige Zweitwohnsitzabgabe auszuhebeln

21. Dezember 2016

SPÖ warnt: Strugls neues Tourismusgesetz droht freiwillige Zweitwohnsitzabgabe auszuhebeln

SPÖ-Klubvorsitzender Makor: „Ich stehe klar auf Seiten der Gemeinden.“

Am 21. Dezember 2016 starten im Landhaus die Unterausschuss-Beratungen zur freiwilligen Zweitwohnsitzabgabe. Wobei schon vor Beginn klar ist, dass Zweitwohnsitze in Hinkunft teurer werden – entweder einer höheren Abgabe für Ferienwohnungen oder durch eine freiwillige Zweitwohnsitzabgabe der Gemeinden. SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor tritt für eine Lösung im Interesse der Gemeinden ein: „Der Tourismus hat eine nicht unwichtige Bedeutung. Aber die Gemeinden sind die Keimzellen des gesellschaftlichen Lebens. Mit ihren Leistungen sorgen sie für ein lebenswertes Umfeld. Es wäre daher unfair, wenn Strugl den berechtigte Gemeindewunsch nach einer freiwilligen Zweitwohnsitzabgabe mit seinem Tourismusgesetz torpediert“.

Auch am Tag vor Beginn der Unterausschussberatungen liegt der von Landesrat Hiegelsberger zugesagte Gesetzesentwurf für eine Ermächtigung an die Gemeinden zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe noch nicht vor. Deshalb weist SPÖ-Klubvorsitzender Makor auf die Dringlichkeit hin: „In den Gemeindebudgets kracht und knirscht es. Das darf das Land Oberösterreich als verantwortlicher Partner nicht ignorieren. Noch dazu, wenn die Gemeinden selbst konkrete und machbare Lösungsvorschläge – wie etwa eine gerechte Zweitwohnsitzabgabe – liefern.“

Die von der SPÖ beantragte und von den Gemeinden eingeforderte Zweitwohnsitzabgabe orientiert sich am Modell Kärnten. Dort entscheidet jede Gemeinde für sich, ob sie diese Abgabe einheben möchte – nur dann wird sich für Wohnsitze, die nicht einmal als Hauptwohnsitz einer Person dienen, eingehoben. Die vorgeschlagene Höhe der Abgabe ist ebenfalls von Kärnten übernommen und beträgt je nach Wohnraumgröße zwischen 140 und 770 Euro pro Jahr. „Für angemeldete Hauptwohnsitze würden die Gemeinden deutlich mehr Geld erhalten – aber dieser kleinere Beitrag würde zumindest für etwas mehr Gerechtigkeit gegenüber dem aktuellen Zustand sorgen“, so Makor. Sollte allerdings keine Zweitwohnsitzabgabe kommen und sich Landesrat Strugl mit seinem neuen Tourismusgesetz durchsetzen, dann müssten Zweitwohnsitz-Bürger zwar auch bezahlen – allerdings nicht an die Gemeinden, sondern an die Tourismusverbände.

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