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Gemeinwohl oder die Macht der Konzerne – Die Gefahren der Handelsabkommen TTIP, CETA und TISA

Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer : „Oberösterreich muss Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vor TTIP, CETA & Co schützen“

TTIP und CETA sind unterschiedliche Ausformungen desselben Problems. Über den Umweg von Handels- und Investitionsschutzabkommen versuchen transnationale Konzerne die Demokratie zu entmachten. Das Lobbyingregister der EU-Kommission zeigt, dass fast alle Kontakte der EU-Kommission im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen mit Lobbyisten der Privatwirtschaft erfolgten.

Die Einwände und Kritik der BürgerInnen, der Gemeinderäte und Landtage bleiben bisher bei der EU-Kommission unberücksichtigt. Seit einem Jahr ist der Protest von Kommunal- und Landespolitikern, von den BürgerInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie Gewerkschaften und Attac, unüberhörbar. Was muss noch geschehen bis die EU-Kommission die Kritik berücksichtigt?

„Wenn das Freihandels-Dogma einen höheren Stellenwert als Gesetze und Volksentscheidungen erhält, dann ist das brandgefährlich. Den zahlreichen Investoren aus Nordamerika mit Hilfe von Son-dergerichten noch stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen in Österreich und Europa zu ge-ben, lehne ich als überzeugter Demokrat entschieden ab“, bezieht der Vorsitzende der SPÖ Oberös-terreich, Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer Stellung. „Das gilt auch umgekehrt für europäische Investoren und die demokratischen Entscheidungen in Nordamerika. Es ist unglaublich, aber mehrfach belegt, dass europäische Großbanken versuchen via TTIP die Regulierungsmaßnah-men der US-Gesetzgebung für Banken, die nach der Weltfinanzkrise neu geschaffen wurden, wieder auszuhebeln“, so Entholzer.

Öffentliche Dienstleistungen in Gefahr
Unakzeptabel ist, dass Handels- und Investitionsschutzabkommen in die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden und Länder bei der Organisation der öffentlichen Dienstleistungen eingreifen. „Gesundheits- und Pflegedienste, Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Müllentsorgung – die öffentlichen Dienstleistungen haben in den Handelsverträgen nichts verloren und müssen unmissverständlich vor Liberalisierungszwang und Privatisierungsdruck geschützt werden“, fordert der SPÖ-Landesparteivorsitzende.

TTIP und CETA mit den derzeit geplanten bzw. ausverhandelten privaten Schiedsgerichten dürfen nicht abgeschlossen werden und sollten vom Europäischen Parlament abgelehnt werden. Standards (ökologische, soziale, datenschutzrechtliche) dürfen nicht geopfert werden und es muss demokrati-scher Politik auch in Zukunft möglich sein diese Standards zu verbessern, ohne gegenüber Investoren schadenersatzpflichtig zu werden. Nationalen Parlamenten ist TTIP und CETA zur Entscheidung vor-zulegen, da es sich unserer Überzeugung nach um gemischte Abkommen (im Sinne des Lissabon-Vertrages) handelt.

„Wünschenswert wäre eine Weiterentwicklung der transatlantischen Handelsbeziehungen unter der Zielorientierung eines fairen Handels. Menschenrechte in der Arbeitswelt – die ILO Kernarbeitsnormen sollten auf beiden Seiten des Atlantiks selbstverständlich werden. Das Verbot von Kinderarbeit oder das Recht Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverträge zu verhandeln, soll durch die Europäi-sche Außenhandelspolitik unterstützt werden. Verstöße von Handelspartnern gegen Menschenrechte sollen zu Klagen und Schadenersatzleistungen führen, entschieden von ordentlichen Gerichten“, so Entholzer abschließend.

GVV Landesvorsitzender Bgm.Manfred Kalchmair: „Einschränkungen für Gemeinden durch CETA“
Gemeinden werden in ihren Möglichkeiten kommunale Dienstleistungen zu organisieren, durch das vorliegende CETA-Abkommen und voraussichtlich durch das in Verhandlung stehende TTIP eingeschränkt. CETA und voraussichtlich auch TTIP zwingen Gemeinden, Länder und landeseigene Unternehmen wie Krankenhäuser zu transatlantischen Ausschreibungen. Aufträge ab ca. Euro 200.000,- (abhängig vom Währungskorb des IWF) müssen mit CETA transatlantisch ausgeschrieben werden. Bauaufträge ab ca. 5 Mio. Euro.

Kritische Konsequenzen
Die Schwellenwerte von 200.000,- und 5 Mio. können zukünftig nicht mehr angehoben werden, auch nicht durch EU-Recht, da CETA als völkerrechtlicher Vertrag über dem EU-Recht steht.
Regionale Beschaffungspolitik, durch Anhebung der Schwellenwerte und rasche „freihändige“ Vergabe von Aufträgen, speziell in Krisenzeiten angewandt, wird verunmöglicht.
Soziale und ökologische Kriterien in den Ausschreibungen, das Bestbieterprinzip statt Billigstbieter-prinzip, wird durch CETA und TTIP in Frage gestellt.

Soziale Kriterien wie die Einbeziehung von Regionalität sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal (Eigenleistung), die Beschäftigung von Lehrlingen und älteren ArbeitnehmerInnen, Frauenförderprogramme, die Einschränkung von Subvergaben oder die Einschränkung von Leiharbeit, könnten als Diskriminierung angefochten werden. In der aktuellen Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage von NR Dietmar Keck erklärt „Han-delsminister“ Reinhold Mitterlehner: „Durch CETA müssen nunmehr jedoch auch subföderale Beschaf-fungsstellen einschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts, kanadische Bieter bei Vergaben nicht diskriminierend behandeln.“

Rechtsunsicherheit für inhouse-Vergabe
Die inhouse-Vergabe und die interkommunale Zusammenarbeit ist in der EU sehr komplex geregelt, aber in CETA erfolgte keine entsprechende Abbildung, was eine große Rechtsunsicherheit bedeutet. Folgen könnten zahlreiche Streitigkeiten und Klagen sein.

Pflegeheime/Seniorenzentren sind von CETA erfasst
Der größte private Pflegeanbieter in Österreich SenCura wird derzeit vom europäischen Marktführer, der ORPEA Gruppe, übernommen. Abschluss 1. April 2015 (Quelle: Schweizerische Finanznachrich-ten, 22.1.2015). SenCura mit 55 Einrichtungen in Österreich und in Tschechien hat einen Umsatz von 125 Mio. Euro.

Die ORPEA Gruppe wird dann 579 Einrichtungen in Österreich, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Tschechien und Belgien haben. ORPEA ist an der Börse notiert. Mehr als 14 % wer-den von einem Investor CPPIB gehalten. Alleine in Österreich erwartet sich die Gruppe für die nächs-ten 3 Jahre eine Umsatzsteigerung von 44 %. Österreich hat aus Sicht des Investors längerfristig die idealen Voraussetzungen für die Investition. Hohe Kaufkraft, noch Dominanz des öffentlichen Sektors, sonst nur kleinere Anbieter. Wie wird sich die Gruppe verhalten, wenn strengere Regeln beim Personalschlüssel oder der Hygiene vorgeschrieben werden? Wird Österreich durch den Investor vor einem privaten Schiedsgericht wegen entgangener Gewinne auf Schadenersatz verklagt?

Öffentlicher Wohnbau von CETA erfasst
In Zukunft könnte eine notwendige massive Erhöhung der Förderungen für gemeinnützigen Wohnbau durch ISDS-Klagen in Frage gestellt werden, da damit Mietzinsen fallen könnten und dadurch die Geschäftsaussichten von privaten Immobiliengesellschaften.

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin, ein Fall für ein CETA Streitbeilegungsverfahren
In der Funktion als Baubehörde erster Instanz trifft eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister Entschei-dungen, die nicht allen AntragstellerInnen gefallen. Sollte unter den AntragstellerInnen ein in Kanada ansässiger, oder mit einer Tochterfirma vertretener Investor sein, ist CETA relevant.

„Wegen der vielfältigen Betroffenheit der Gemeinden fordern wir eine substanzielle und neutrale In-formation der Gemeinden durch die Bundesregierung, über die Risiken von CETA und TTIP. Der Gemeindebund wird sich ebenfalls mit der Bewertung von CETA und TTIP befassen müssen“, fordert der Vorsitzende des GemeindevertreterInnenverbandes Oberösterreich (GVV), Bgm. Manfred Kalchmair.„Zu Recht fordern viele Gemeinderatsresolutionen die Absicherung der öffentlichen Dienstleistungen, die Ablehnung von TTIP und CETA mit privaten Schiedsgerichten durch das Europäische Parlament und den österreichischen Nationalrat“, so Kalchmair.

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