SPÖ warnt vor schwarzblauem Schulgesetz: Kosten für Städte und Gemeinden steigen!
SPÖ-Bildungssprecherin Promberger: „Auch viele Eltern werden enttäuscht sein!“
„Eine halbgare Lösung auf Kosten der Gemeinden hat Stelzer da aufgetischt“, beurteilt SPÖ-Bildungssprecherin Sabine Promberger die heute von ÖVP und FPÖ im Landtagsausschuss beschlossene Pflichtschulorganisations-Gesetzesnovelle. Die Novelle weckt Erwartungen, die sie nicht hält, weil den Eltern gar kein Recht auf freie Schulwahl eingeräumt wird. Außerdem drückt sich das Land vor notwendigen Hilfen für Schulen mit besonderen Herausforderungen. „Schulen, die es jetzt schon schwer haben, drohen durch zusätzlichen Wettbewerb zu echten Problemschulen zu werden – mit allen sozialen Folgekosten“, warnt Promberger. Als wäre das noch nicht genug, schafft Stelzer auch noch Zusatzkosten für die Gemeinden und nimmt ihnen gleichzeitig das Mitspracherecht im Umschulungsverfahren.
Die Mär von der freien Sprengelwahl
Was LH-Stv. Stelzer unter freier Sprengelwahl vermittelt, ist nicht die ganze Wahrheit. Die Eltern erhalten nämlich kein Recht auf die Auswahl ihrer Wunsch-Neuen-Mittelschule. So ist im Gesetz ausdrücklich festgehalten, dass keine Schulwahl-Möglichkeit besteht, wenn eine Aufnahme zur Bildung einer zusätzlichen Klasse führen würde. Offenbar geht es also nur um die Vergabe von Restplätzen zum Auffüllen der bereits an der Schule bestehenden Klassen.
Die Mär vom Wegfall der Gastschulbeiträge
Ja, es wird keine Gastschulbeiträge mehr geben. Aber im Gegenzug müssen die Gemeinden „Schulerhaltungsbeiträge“, die sich laut VP/FP-Gesetz „in gleicher Weise errechnen“, an die Gastschule zu zahlen. Das wird sogar noch gesteigert: Bislang hatten die Gemeinden im Umschulungsverfahren Parteistellung. Die ist mit dem Wegfall des Umschulungsverfahrens nun nicht mehr gegeben. Sie müssen also zahlen, ohne mitreden zu dürfen.
Wer zahlt für den Schulkindertransport
In zahlreichen Begutachtungsstellungnahmen wurde vor den Zusatzkosten beim Schulkindertransport gewarnt. ÖVP/FPÖ und das Gesetz schweigen dazu – womöglich erneut auf Kosten der Gemeinden.
Taktisches Schulbeirats-Gremium
Im Gesetz ist auch eine Pauschalermächtigung einen „Schulbeirat“ enthalten – ohne Inhalte, Kompetenzen, Zusammensetzung. Das darf dann LH-Stv. Stelzer per Verordnung nach Belieben beschließen.