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Experten äußern Bedenken bei den Kürzungsplänen der Mindestsicherung von Schwaz-Blau in OÖ.

6. April 2016

Experten äußern Bedenken bei den Kürzungsplänen der Mindestsicherung von Schwaz-Blau in OÖ.

Im Zweifelsfall rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, aber kein rechtssicherer im Sinne von unangreifbarer Weg,so beurteilten heute die eingeladenen Rechtsexperten im Unterausschuss Mindestsicherung die Kürzungspläne der schwarz-blauen Koalition. “Viele rechtliche Bedenken wurden angeführt, es war jedenfalls gut, vor einer  Husch-Pfusch-Gesetzgebung den Weg der Beratung im Unterausschuss einzuschlagen”, so  Unterausschuss-Vorsitzende LAbg. Gisela Peutlberger-Naderer. Am 21. April sollen in einer weiteren Sitzung
mögliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen einer Kürzung der Mindestsicherung mit weiteren ExpertInnen  erörtert werden.

Schwarz-blaues Kürzungsmodell rechtlich auf sehr dünnem Eis
Im Zuge eines ersten Experten-Hearings im Unterausschuss zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurden  ausgewählte Rechtsexperten um eine Einschätzung der schwarz-blauen Kürzungspläne gebeten. “Die Juristen  waren sich dahingehend einig, dass sich das schwarz-blaue Kürzungsmodell rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt”, fasst LAbg. Peter Binder die Erkenntnisse zusammen. “Uns wurde im Detail ausgeführt, dass die Kürzung der  Mindestsicherung für einzelne Personengruppen dem Grundsatz der Gleichbehandlung, einer tragende Säule  des österreichischen und europäischen Rechts, widerspricht. Auch die von ÖVP und FPÖ in den Raum gestellte Ausnahmemöglichkeit bei Vorliegen einer Notsituation würde aus Sicht der Experten mangels echter begründbarer  Not nicht halten. Somit fällt die notwendige ausreichende sachliche Begründung für eine Schlechterstellung  bestimmter Personengruppen weg”, konkretisiert der Sozialsprecher des SP-Landtagsklubs.

Rechtsverstoß kann nicht im Sinne der Abgeordneten sein
“Nach dieser klaren Einschätzung hoffe ich, dass die schwarz-blaue Landeskoalition von den vorliegenden  Kürzungsplänen noch einmal abweichen wird. Das Erlassen eines Landesgesetzes im Wissen, dass dieses  im Widerspruch zu übergeordneten Recht stünde, kann jedenfalls nicht im Sinne der Abgeordneten sein”,  gibt Binder zu bedenken. Weiters wurde in der heutigen Sitzung des Unterausschusses die Fortsetzung der Experten-Hearings fixiert.”In der 3. Unterausschusssitzung am 21. April wird das von Schwarz-Blau  vorgelegte Kürzungsmodell einer Prüfung durch FachexpertInnen aus dem Sozialbereich unterzogen. Im Fokus werden die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kürzungspläne stehen. Ich gehe davon aus, dass die von Seiten des sozialdemokratischen Landtagsklubs geäußerten entsprechenden Bedenken – wie heute bereits die rechtlichen Vorbehalte – durch die ExpertInnen gestützt werden”, betont die Vorsitzende des Sozialausschusses im Landtag, LAbg. Gisela Peutlberger-Naderer.

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