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Steuerreform gefährdet „finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden“

5. Mai 2019

Steuerreform gefährdet „finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden“

Kommunale Kernaufgaben wie Gesundheit und Kinderbetreuung dürfen durch Steuerreform nicht gefährdet werden – „Es braucht dringend Kompensation für Einnahmeausfälle

Die Vorsitzenden des GVV Österreich Maria-Luise Mathiaschitz, Bürgermeisterin von Klagenfurt, und Rupert Dworak, Bürgermeister von Ternitz, warnen vor dem Verlust wichtiger Einnahmen, die die Steuerreform der schwarz-blauen Regierung für Städte und Gemeinden bedeutet: „Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ist in Gefahr. Es braucht dringend Kompensationsmaßnahmen für die Einnahmeausfälle“, so Mathiaschitz und Dworak, die davor warnen, dass die Steuerreform auf dem Rücken der Städte und Gemeinden finanziert werde.

Finanzieller Druck auf die Gemeinden & Städte steigt
Die heute präsentierte Steuerreform der Bundesregierung bedeutet natürlich auch Mindereinnahmen für die Städte und Gemeinden. Diese gilt es zu kompensieren“, so Mathiaschitz. Die Budgets der Gemeinden werden ohnehin immer knapper – finanzielle Spielräume werden immer enger. „Sozialausgaben steigen permanent. Der demografische Wandel erhöht die Kosten für den Gesundheitsbereich und die Pflege“, erklärt Dworak, der festhält: „Der finanzielle Druck auf kommunale Kernaufgaben wie Kinderbetreuung, Pflege und Soziales wird immer höher. Der Bund ist gefordert, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung zu unterstützen und nicht durch die Steuerreform zusätzlich zu belasten.“

Experten warnen vor Auswirkungen
Wenn alle vier Vertreter der politischen Fraktionen in der Geschäftsleitung des Städtebundes davor warnen, dass die Steuersenkungen unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Gebarung der Städte und Gemeinden haben, ist die Bundesregierung gefordert, hier auch ein Gegenkonzept vorzulegen. Die Städte und Gemeinden immer stärker zu belasten, kann nicht weiter angehen“, so Mathiaschitz und Dworak unisono.

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